Gegebenenfalls müssten gestohlene oder missbrauchte digitale Identitäten der Versicherten bei den Krankenkassen zuverlässig und zeitnah nach der Entdeckung des Diebstahls gelöscht werden. Wer wird danach für die entstandenen Schäden haften, wenn die Datendiebe bzw. Straftäter im Internet nicht gefasst werden können: der Versicherte, die [[Krankenversicherung]], die Gesellschaft für Telematik, der [[Software]]anbieter oder der deutsche Staat? | Gegebenenfalls müssten gestohlene oder missbrauchte digitale Identitäten der Versicherten bei den Krankenkassen zuverlässig und zeitnah nach der Entdeckung des Diebstahls gelöscht werden. Wer wird danach für die entstandenen Schäden haften, wenn die Datendiebe bzw. Straftäter im Internet nicht gefasst werden können: der Versicherte, die [[Krankenversicherung]], die Gesellschaft für Telematik, der [[Software]]anbieter oder der deutsche Staat? |