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Als Ergänzung zu den bewährten elektronischen Gesundheitskarten der Krankenkassen soll seit dem 01.01.2024 auf Verlangen des Versicherten (oder seines rechtlichen Betreuers?) eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen in Deutschland [[digitale Barrierefreiheit|barrierefrei]] zur Verfügung gestellt werden.  
 
Als Ergänzung zu den bewährten elektronischen Gesundheitskarten der Krankenkassen soll seit dem 01.01.2024 auf Verlangen des Versicherten (oder seines rechtlichen Betreuers?) eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen in Deutschland [[digitale Barrierefreiheit|barrierefrei]] zur Verfügung gestellt werden.  
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Diese digitale Identität soll dann ab dem 01.01.2026 - in gleicher Weise wie bisher nur die persönliche elektronische Gesundheitskarte - zur [[digitaler Identitätsnachweis|Authentisierung]] des Versicherten im Gesundheitswesen und als [[Krankenversicherung|Versicherungsnachweis]] dienen. Die Gesellschaft für Telematik soll die Anforderungen an die Sicherheit und [[Interoperabilität]] der digitalen Identitäten festlegen. Ob die strengen Vorschriften des [[Datenschutz]]es in Deutschland bei diesen digitalen Identitäten weitgehend eingehalten werden können, wird sich erst in der Anwendungspraxis zeigen.  
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Diese digitale Identität soll dann ab dem 01.01.2026 - in gleicher Weise wie bisher nur die persönliche elektronische Gesundheitskarte - zur [[elektronischer Identitätsnachweis|Authentisierung]] des Versicherten im Gesundheitswesen und als [[Krankenversicherung|Versicherungsnachweis]] dienen. Die Gesellschaft für Telematik soll die Anforderungen an die Sicherheit und [[Interoperabilität]] der digitalen Identitäten festlegen. Ob die strengen Vorschriften des [[Datenschutz]]es in Deutschland bei diesen digitalen Identitäten weitgehend eingehalten werden können, wird sich erst in der Anwendungspraxis zeigen.  
    
Gegebenenfalls müssten gestohlene oder missbrauchte digitale Identitäten der Versicherten bei den Krankenkassen zuverlässig und zeitnah nach der Entdeckung des Diebstahls gelöscht werden. Wer wird danach für die entstandenen Schäden haften, wenn die Datendiebe bzw. Straftäter im Internet nicht gefasst werden können: der Versicherte, die [[Krankenversicherung]], die Gesellschaft für Telematik, der [[Software]]anbieter oder der deutsche Staat?
 
Gegebenenfalls müssten gestohlene oder missbrauchte digitale Identitäten der Versicherten bei den Krankenkassen zuverlässig und zeitnah nach der Entdeckung des Diebstahls gelöscht werden. Wer wird danach für die entstandenen Schäden haften, wenn die Datendiebe bzw. Straftäter im Internet nicht gefasst werden können: der Versicherte, die [[Krankenversicherung]], die Gesellschaft für Telematik, der [[Software]]anbieter oder der deutsche Staat?
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