Die an der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung ihrer Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Datenträger in diesem Sinne sind auch die elektronischen Gesundheitskarten der versicherten Patienten mit einem Speicherchip für das sogenannte eRezept (= elektronische Verordnung). | Die an der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung ihrer Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Datenträger in diesem Sinne sind auch die elektronischen Gesundheitskarten der versicherten Patienten mit einem Speicherchip für das sogenannte eRezept (= elektronische Verordnung). |