Während der NS-Diktatur urteilte ab dem 01.01.1934 als oberste Instanz das sogenannte Erbgesundheitsobergericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN). Die Krankenhäuser mussten erkannte Fälle von Schizophrenie, Epilepsie und andere Geisteskrankheiten an die neuen Gesundheitsämter melden. Gemäß dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurden die kommunalen Gesundheitsämter flächendeckend ab dem 01.04.1935 in Deutschland eingerichtet. Dort wurden erbbiologische Daten von kranken Einwohnerinnen und Einwohnern schriftlich erfasst, die teilweise bis heute in Archiven zu Forschungszwecken einsehbar sind. | Während der NS-Diktatur urteilte ab dem 01.01.1934 als oberste Instanz das sogenannte Erbgesundheitsobergericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN). Die Krankenhäuser mussten erkannte Fälle von Schizophrenie, Epilepsie und andere Geisteskrankheiten an die neuen Gesundheitsämter melden. Gemäß dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurden die kommunalen Gesundheitsämter flächendeckend ab dem 01.04.1935 in Deutschland eingerichtet. Dort wurden erbbiologische Daten von kranken Einwohnerinnen und Einwohnern schriftlich erfasst, die teilweise bis heute in Archiven zu Forschungszwecken einsehbar sind. |