Interoperabilität: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Dezember 2024, 13:00 Uhr
Interoperabilität ist ein Fachbegriff, mit dem die Fähigkeit eines elektronischen Systems bezeichnet wird, das online oder auch offline mit anderen Systemen zusammenarbeiten kann, ohne dass die Daten vorher extra konvertiert werden müssen. Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen wird für eine gut funktionierende deutsche Telematikinfrastruktur zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.
Siehe auch
- elektronische Patientenakte
- elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
- Rechtsverkehr in Deutschland
- Software
Weblinks
Begriffslexikon der Universität Stuttgart zur Interoperabilität