Interoperabilität: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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==Weblinks==
 
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[https://www.ias.uni-stuttgart.de/service/begriffslexikon/bedeutung-der-interoperabilitaet-fuer-das-internet-der-dinge/ Begriffslexikon der Universität Stuttgart zur Interoperabilität]
 
[https://www.ias.uni-stuttgart.de/service/begriffslexikon/bedeutung-der-interoperabilitaet-fuer-das-internet-der-dinge/ Begriffslexikon der Universität Stuttgart zur Interoperabilität]

Version vom 27. Dezember 2024, 13:00 Uhr

Interoperabilität ist ein Fachbegriff, mit dem die Fähigkeit eines elektronischen Systems bezeichnet wird, das online oder auch offline mit anderen Systemen zusammenarbeiten kann, ohne dass die Daten vorher extra konvertiert werden müssen. Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen wird für eine gut funktionierende deutsche Telematikinfrastruktur zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.

Siehe auch

Weblinks

Begriffslexikon der Universität Stuttgart zur Interoperabilität