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==Vereinsbetreuer==
 
==Vereinsbetreuer==
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[[Vereinsbetreuer]] sind verpflichtend über ihren Arbeitgeber versichert. Dies ergibt sich aus der Anerkennungsvorschrift für [[Betreuungsverein]]e, § 14 BtOG. Zudem gilt die Versicherungspflicht in er Vermögensschaden-Haftpflicht (siehe unter Berufsbetreuer) seit 1.1.2023 auch für Vereinsbetreuer.
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[[Vereinsbetreuer]] sind verpflichtend über ihren Arbeitgeber versichert. Dies ergibt sich aus der Anerkennungsvorschrift für [[Betreuungsverein]]e, § 14 BtOG. Zudem gilt die Versicherungspflicht in der Vermögensschaden-Haftpflicht (siehe unter Berufsbetreuer) seit 1.1.2023 auch für Vereinsbetreuer.
    
==Behördenbetreuer==
 
==Behördenbetreuer==
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