| − | [[Vereinsbetreuer]] sind verpflichtend über ihren Arbeitgeber versichert. Dies ergibt sich aus der Anerkennungsvorschrift für [[Betreuungsverein]]e, § 14 BtOG. Zudem gilt die Versicherungspflicht in er Vermögensschaden-Haftpflicht (siehe unter Berufsbetreuer) seit 1.1.2023 auch für Vereinsbetreuer. | + | [[Vereinsbetreuer]] sind verpflichtend über ihren Arbeitgeber versichert. Dies ergibt sich aus der Anerkennungsvorschrift für [[Betreuungsverein]]e, § 14 BtOG. Zudem gilt die Versicherungspflicht in der Vermögensschaden-Haftpflicht (siehe unter Berufsbetreuer) seit 1.1.2023 auch für Vereinsbetreuer. |