Wegen der haftungsrechtlichen Folgen von [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] des Betreuers (§ 1826 BGB) sollte dieser stets eine Haftpflichtversicherung besitzen, die die Tätigkeit als Betreuer mit abdeckt. Eine normale Privathaftpflichtverletzung ist nicht ausreichend.
+
Wegen der haftungsrechtlichen Folgen von [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] des Betreuers (§ 1826 BGB) sollte dieser stets eine Haftpflichtversicherung besitzen, die die Tätigkeit als Betreuer mit abdeckt. Eine normale Privathaftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.