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==Praktische Umsetzungsfragen==
 
==Praktische Umsetzungsfragen==
 
Die entscheidende Frage für Betreuer ist: wie erhalte ich ganz praktisch gesehen Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und seiner Verbindlichkeiten, und das möglichst innerhalb der Frist für Erbausschlagungen von grundsätzlich 6 Wochen ?
 
Die entscheidende Frage für Betreuer ist: wie erhalte ich ganz praktisch gesehen Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und seiner Verbindlichkeiten, und das möglichst innerhalb der Frist für Erbausschlagungen von grundsätzlich 6 Wochen ?
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Den Nachlass zu ermitteln, ist grundsätzlich genauso möglich, wie der Betreuer üblicherweise vorgeht, um das Vermögen des Betreuten zu ermitteln (§ 1802 BGB), wenn dieser nicht (mehr) zu einer Kooperation fähig ist.  
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Den Nachlass zu ermitteln, ist grundsätzlich genauso möglich, wie der Betreuer üblicherweise vorgeht, um das Vermögen des Betreuten zu ermitteln (§ 1835 BGB), wenn dieser nicht (mehr) zu einer Kooperation fähig ist.  
    
Dazu gehören z.B. folgende Maßnahmen:  
 
Dazu gehören z.B. folgende Maßnahmen:  
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