Die entscheidende Frage für Betreuer ist: wie erhalte ich ganz praktisch gesehen Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und seiner Verbindlichkeiten, und das möglichst innerhalb der Frist für Erbausschlagungen von grundsätzlich 6 Wochen ? | Die entscheidende Frage für Betreuer ist: wie erhalte ich ganz praktisch gesehen Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und seiner Verbindlichkeiten, und das möglichst innerhalb der Frist für Erbausschlagungen von grundsätzlich 6 Wochen ? |