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Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
 
Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
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Soweit eine Beendigung von Mietverhältnissen erfolgen muss, gehört auch die Vornahme einer Kündigung von Mietverträgen zum Aufgabenkreis des Betreuers. Hierzu benötigt ein Betreuer die [[Genehmigungspflichten|betreuungsgerichtliche Genehmigung]] ({{Zitat-dej|§|1907|bgb}} Abs. 1 Satz 1 BGB). Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt, muss die Genehmigung vor dem Kündigungserklärung erfolgt sein ({{Zitat-dej|§|1831|bgb}} BGB).
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Soweit eine Beendigung von Mietverhältnissen erfolgen muss, gehört auch die Vornahme einer Kündigung von Mietverträgen zum Aufgabenkreis des Betreuers. Hierzu benötigt ein Betreuer die [[Genehmigungspflichten|betreuungsgerichtliche Genehmigung]] ({{Zitat-dej|§|1833|bgb}} Abs. 2 BGB).  
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Statt einer [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] ist auch eine einvernehmliche Beendigung eines Mietvertrages möglich. Hierbei handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen für Wohnraum nicht eingehalten werden müssen (§{{Zitat-dej|§|573|bgb}} ff. BGB). Auch der Auflösungsvertrag muss nach § 1907 Abs. 1 Satz 2 BGB vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden. Hier ist ausnahmsweise auch eine nachträgliche Genehmigung möglich ({{Zitat-dej|§|1829|bgb}} BGB).
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Statt einer [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] ist auch eine einvernehmliche Beendigung eines Mietvertrages möglich. Hierbei handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen für Wohnraum nicht eingehalten werden müssen (§{{Zitat-dej|§|573|bgb}} ff. BGB). Auch der Auflösungsvertrag muss nach § 1833 Abs. 2 BGB vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden.  
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Die Schutzvorschrift des § 1907 BGB bezieht sich allerdings nur auf die eigengenutzte Wohnung des Betreuten; daher keine gerichtliche Genehmigungspflicht der Weitervermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung: LG Münster BtPrax 1994, 67. § 1907 BGB ist auch auf einen Wechsel des Altenheimplatzes nicht anwendbar: LG Münster, FamRZ 2001, 1404.
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Die Schutzvorschrift des § 1833 BGB bezieht sich allerdings nur auf die eigengenutzte Wohnung des Betreuten; daher keine gerichtliche Genehmigungspflicht der Weitervermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung: LG Münster BtPrax 1994, 67. § 1833 BGB ist auch auf einen Wechsel des Altenheimplatzes nicht anwendbar: LG Münster, FamRZ 2001, 1404.
    
Auch die Entrümpelung einer Wohnung kann zum Betreueraufgabenkreis bestimmt werden, ob sie stets in den [[Aufgabenkreis]]en Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten enthalten ist, ist nicht eindeutig. Ggf. sollte dies vorher mit dem Betreuungsgericht abgesprochen werden.
 
Auch die Entrümpelung einer Wohnung kann zum Betreueraufgabenkreis bestimmt werden, ob sie stets in den [[Aufgabenkreis]]en Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten enthalten ist, ist nicht eindeutig. Ggf. sollte dies vorher mit dem Betreuungsgericht abgesprochen werden.
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