Mitteilungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Siehe auch) |
|||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Betreuerpflichten]] | * [[Betreuerpflichten]] | ||
| + | * [[Betreuungsgerichtshilfe]] | ||
Version vom 24. Juli 2024, 10:06 Uhr
Für rechtliche Betreuer bestehen mehrere gesetzliche Mitteilungspflichten:
- Der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde ist gemäß § 1818 Abs. 3 BGB zur Mitteilung an das Betreuungsgericht verpflichtet, wenn ihnen Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.