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Eine Mitteilung von der Postöffnung oder vom Anhalten an den Betroffenen ist nicht vorgesehen. Da die Betreuung persönlich ausgerichtet sein soll ({{Zitat-dej |§|1901|bgb}} BGB), darf meines Erachtens die Mitteilung nur unterbleiben, wenn sie gesundheitsschädlich wäre oder der Zweck der Maßnahme durch die Mitteilung gefährdet würde.
 
Eine Mitteilung von der Postöffnung oder vom Anhalten an den Betroffenen ist nicht vorgesehen. Da die Betreuung persönlich ausgerichtet sein soll ({{Zitat-dej |§|1901|bgb}} BGB), darf meines Erachtens die Mitteilung nur unterbleiben, wenn sie gesundheitsschädlich wäre oder der Zweck der Maßnahme durch die Mitteilung gefährdet würde.
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==Siehe auch==
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* [[Umgangsbestimmung]]
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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