| Zeile 47: |
Zeile 47: |
| | * mit dem [[Betreuungsgericht]]; | | * mit dem [[Betreuungsgericht]]; |
| | * mit dem [[Verfahrenspfleger]]; | | * mit dem [[Verfahrenspfleger]]; |
| − | * mit dem beauftragten Rechtsanwalt (analog zu {{Zitat de §|148|stpo}} StPO, {{Zitat de §|29|stvollzg}} StVollzG); | + | * mit dem beauftragten [[Rechtsanwalt]] (analog zu {{Zitat de §|148|stpo}} StPO, {{Zitat de §|29|stvollzg}} StVollzG); |
| | * mit den Volksvertretungen in Bund und Ländern (insbes. Petitionsausschüsse); | | * mit den Volksvertretungen in Bund und Ländern (insbes. Petitionsausschüsse); |
| | * mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte; | | * mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte; |
| Zeile 54: |
Zeile 54: |
| | Auch das [[Wohnungsangelegenheiten|Betreten der Wohnung des Betreuten]] zum Auffinden benötigter Papiere muss wegen des grundgesetzlichen Schutzes der Wohnung ({{Zitat Art|13|gg}} Grundgesetz) gerichtlich genehmigt werden. Hier ist die Rechtsprechung sich uneinig, ob ein derartiges Verhalten überhaupt zulässig ist. | | Auch das [[Wohnungsangelegenheiten|Betreten der Wohnung des Betreuten]] zum Auffinden benötigter Papiere muss wegen des grundgesetzlichen Schutzes der Wohnung ({{Zitat Art|13|gg}} Grundgesetz) gerichtlich genehmigt werden. Hier ist die Rechtsprechung sich uneinig, ob ein derartiges Verhalten überhaupt zulässig ist. |
| | | | |
| − | Beim Fernmeldeverkehr geht es insbesondere darum, ob die betreute Person einen Telefonvertrag bekommt oder ihn behalten darf. Es gilt sinngemäß das gleiche wie beim Postverkehr. Beim Telefonverkehr kann es z.B. auch darum gehen, bestimmte Nummernbereiche, die immense Kosten versursachen können, zu sperren (0190er-Nrn. oder Auslandsvorwahl). Um übermäßige Kosten zu vermeiden, kann auf Handy-Angebote ohne Grundgebühren (sog. Prepaid-Karten) eingegangen werden. ausgehenden Gespräche mehr möglich sind. Mit der Gesetzesänderung 2023 ist klargestellt, dass auch der Internetverkehr erfasst ist. | + | Beim Fernmeldeverkehr geht es insbesondere darum, ob die betreute Person einen Telefonvertrag bekommt oder ihn behalten darf. Es gilt sinngemäß das gleiche wie beim Postverkehr. Beim Telefonverkehr kann es z.B. auch darum gehen, bestimmte Nummernbereiche, die immense Kosten versursachen können, zu sperren (0190er-Nrn. oder Auslandsvorwahl). Um übermäßige Kosten zu vermeiden, kann auf Handy-Angebote ohne Grundgebühren (sog. Prepaid-Karten) eingegangen werden. ausgehenden Gespräche mehr möglich sind. Mit der [[Betreuungsrechtsreform|Gesetzesänderung 2023]] ist klargestellt, dass auch der Internetverkehr erfasst ist. |
| | | | |
| | ===Durchführung der Kontrolle=== | | ===Durchführung der Kontrolle=== |