Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Die in § 22 [[BtOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:
 
Die in § 22 [[BtOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:
  
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*Einführung und Fortbildung über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der [[Betreuerpflichten|Betreuungsführung in Deutschland]]
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*Einführung und [[Fortbildung]] über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der [[Betreuerpflichten|Betreuungsführung in Deutschland]]
  
 
*Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtlichen in Absprache mit dem zuständigen [[Betreuungsgericht]] und der zuständigen [[Betreuungsbehörde]]
 
*Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtlichen in Absprache mit dem zuständigen [[Betreuungsgericht]] und der zuständigen [[Betreuungsbehörde]]
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* [[Betreuungsverein]]
 
* [[Betreuungsverein]]
 
* [[Betreuer (Ehrenamt)]]
 
* [[Betreuer (Ehrenamt)]]
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* [[Betreuungsrechtsreform]]
 
* [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]]
 
* [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]]
 
* [[Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer]]
 
* [[Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer]]

Version vom 8. Juli 2024, 15:14 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:

  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für den Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
  • Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort

Siehe auch