Zum anderen haben die Beamtengesetze aller Bundesländer (einschl. des Bundes) es Beamten zur Pflicht gemacht, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung vorab genehmigen zu lassen. Über Verweisungen gilt das gleiche für Richter, Soldaten, Pfarrer. Für Arbeitnehmer im öff. Dienst gelten infolge Wegfalls des BAT (§ 11) durch den TVöD nicht mehr. | Zum anderen haben die Beamtengesetze aller Bundesländer (einschl. des Bundes) es Beamten zur Pflicht gemacht, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung vorab genehmigen zu lassen. Über Verweisungen gilt das gleiche für Richter, Soldaten, Pfarrer. Für Arbeitnehmer im öff. Dienst gelten infolge Wegfalls des BAT (§ 11) durch den TVöD nicht mehr. |