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# Betteln in der Umgebung eines Heimes ist kein Kündigungsgrund nach [http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__12.html § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG].
 
# Betteln in der Umgebung eines Heimes ist kein Kündigungsgrund nach [http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__12.html § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG].
 
# Wird auf Grund jeweils getrennter Heimverträge an Eheleute ein Doppelzimmer vermietet, kann die Pflichtverletzung nur eines der Beiden dem jeweils Anderen nicht zugerechnet werden. Die Rechtsprechung, wonach es bei einer Mehrheit von Mietern genügt, wenn nur einer die Vertragswidrigkeit begeht, ist nicht entsprechend anwendbar.
 
# Wird auf Grund jeweils getrennter Heimverträge an Eheleute ein Doppelzimmer vermietet, kann die Pflichtverletzung nur eines der Beiden dem jeweils Anderen nicht zugerechnet werden. Die Rechtsprechung, wonach es bei einer Mehrheit von Mietern genügt, wenn nur einer die Vertragswidrigkeit begeht, ist nicht entsprechend anwendbar.
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'''AG Saarbrücken, Urt. V 12.12.2013,121 C 194/13 (09)'''
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#Keine Pflicht des für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellten Betreuers zur Räumung eines Platzes im Altenwohnheim der Betreuten.
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# Nur in Ausnahmefällen Pflicht des Betreuers für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Räumung eines Platzes im Altenwohnheim der Betreuten bei Verlegung der Betreuten in ein Hospiz.(Rn.22)
    
'''BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 – III ZR 292/17'''
 
'''BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 – III ZR 292/17'''