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# Er ist demzufolge auch nicht berechtigt, eine versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 2 EGGVG weiterzuverfolgen.  
 
# Er ist demzufolge auch nicht berechtigt, eine versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 2 EGGVG weiterzuverfolgen.  
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'''BayObLG, Beschluss vom 23.01.2024, 102 VA 160/23'''
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# Ein Berufsbetreuer mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist auf seinen Antrag nach § 8 Abs. 3 VBVG gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG in der Vergütungstabelle B einzustufen, da sich bei dieser Ausbildung weder um ein (Fach-)Hochschulstudium handelt noch ist sie mit einem solchen bei wertender Betrachtung vergleichbar.
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# Eine (fehlerhafte) gerichtliche Entscheidungspraxis begründet grundsätzlich keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass bei nachfolgenden Entscheidungen an der früheren Beurteilung festgehalten wird.
    
[[Kategorie:Betreuerentschädigung]]
 
[[Kategorie:Betreuerentschädigung]]
    
[[Kategorie:Berufsbetreuer]]
 
[[Kategorie:Berufsbetreuer]]

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