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Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]) und beantragt dort die [[Registrierung]] als Berufsbetreuer.
 
Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]) und beantragt dort die [[Registrierung]] als Berufsbetreuer.
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Nach erfolgter Registrierung schlägt die Betreuungsbehörde  im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Betreuungsgericht]] ({{Zitat de §|12|btog}} [[BtBG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Betreuungsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.
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Nach erfolgter Registrierung schlägt die Betreuungsbehörde  im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Betreuungsgericht]] ({{Zitat de §|12|btog}} [[BtOG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Betreuungsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.
    
== Vergütung der Berufsbetreuer ==
 
== Vergütung der Berufsbetreuer ==