Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich sinnvollerweise zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]). Dort hat man (entsprechend {{Zitat-dej|§|1897|bgb}} Abs. 7 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) mindestens ein polizeiliches [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] sowie eine Auskunft aus dem [[wikipedia:de:Schuldnerverzeichnis|Schuldnerverzeichnis]] vorzulegen. Üblich sind jedoch weitere Angaben und Dokumente: Zeugnisse über Berufsabschlüsse, Studien, Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten, Nachweise über [[wikipedia:de:Fortbildung|Fortbildung]]en (insbesondere zu betreuungsrechtlich relevanten Fragen, wie rechtlichen, medizinischen, psychologischen Themen). Z.T. wird auch eine [[wikipedia:de:Schufa|Schufa]]-Selbstauskunft verlangt. Sinnvoll ist der Nachweis einer angemessenen [[wikipedia:de:Haftpflichtversicherung|Haftpflichtversicherung]] sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall. Die Betreuungsbehörde schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Betreuungsgericht]] ({{Zitat de §|8|btbg}} [[BtBG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Betreuungsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.
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Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]) und beantragt dort die [[Registrierung]] als Berufsbetreuer.
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Nach erfolgter Registrierung schlägt die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Betreuungsgericht]] ({{Zitat de §|12|btog}} [[BtBG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Betreuungsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.