Bei [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] oder [[Einwilligungsvorbehalt]] ist allerdings der Betreuer alleine handlungsfähig, d.h. nur er kann Anträge stellen, gegenüber der Behörde Erklärungen aller Art abgeben und diese wirksam empfangen sowie Rechtsmittel einlegen. | Bei [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] oder [[Einwilligungsvorbehalt]] ist allerdings der Betreuer alleine handlungsfähig, d.h. nur er kann Anträge stellen, gegenüber der Behörde Erklärungen aller Art abgeben und diese wirksam empfangen sowie Rechtsmittel einlegen. |