* Absatz 2: Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen werden bei der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der Regel mit einbezogen und erhalten dadurch bereits vor einer akuten Entscheidungssituation die Möglichkeit, sich zu äußern. Ein Vorteil der Gesundheitlichen Versorgungsplanung kann hier darin liegen, ohne Vorliegen einer Akutsituation in Ruhe und in einem professionell begleiteten Rahmen miteinander über gegensätzliche Auffassungen ins Gespräch zu kommen, individuelle Motive zu klären und dahin zu führen, dass der (mutmaßliche) Wille des Betreuten (wieder) ins Zentrum rückt. | * Absatz 2: Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen werden bei der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der Regel mit einbezogen und erhalten dadurch bereits vor einer akuten Entscheidungssituation die Möglichkeit, sich zu äußern. Ein Vorteil der Gesundheitlichen Versorgungsplanung kann hier darin liegen, ohne Vorliegen einer Akutsituation in Ruhe und in einem professionell begleiteten Rahmen miteinander über gegensätzliche Auffassungen ins Gespräch zu kommen, individuelle Motive zu klären und dahin zu führen, dass der (mutmaßliche) Wille des Betreuten (wieder) ins Zentrum rückt. |