Insgesamt sind die Bestimmungen über Vorführungen durch die [[Betreuungsbehörde]] als problematisch zu betrachten. Gerade wenn davon auszugehen ist, dass auch künftig oft die Behörde (oder ein Behördenmitarbeiter zum Betreuer bestellt ist oder werden soll, leidet das Vertrauensverhältnis zum Betreuten erheblich, wenn die gleiche Behörde die Vorführungen zur Anhörung und Untersuchung zu bewerkstelligen hat. | Insgesamt sind die Bestimmungen über Vorführungen durch die [[Betreuungsbehörde]] als problematisch zu betrachten. Gerade wenn davon auszugehen ist, dass auch künftig oft die Behörde (oder ein Behördenmitarbeiter zum Betreuer bestellt ist oder werden soll, leidet das Vertrauensverhältnis zum Betreuten erheblich, wenn die gleiche Behörde die Vorführungen zur Anhörung und Untersuchung zu bewerkstelligen hat. |