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Version vom 2. März 2009, 11:07 Uhr
12 Bytes hinzugefügt
,
11:07, 2. Mär. 2009
→Bisherige Eigentumswohnung bei Umzug ins Pflegeheim
Zeile 212:
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Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
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Dritter zum Betreuer mit den
Aufgabenkreisen
Vermögenssorge und
+
Dritter zum Betreuer mit den
[[Aufgabenkreis]]en [[
Vermögenssorge
]]
und
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Wohnungsangelegenheiten bestellt und für diese Bereiche ein
+
[[
Wohnungsangelegenheiten
]]
bestellt und für diese Bereiche ein
[[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet, so kann der Betreuer, wenn der
[[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet, so kann der Betreuer, wenn der
Betreute in ein Pflegeheim umzieht, von dem anderen Partner gemäß § 985
Betreute in ein Pflegeheim umzieht, von dem anderen Partner gemäß § 985
Hdeinert
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Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
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