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[http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/downloads/personenortungssystem.pdf Beitrag von Hellmann (Lebenshilfe) zum Thema Personenortungsanlagen (PDF)]
 
[http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/downloads/personenortungssystem.pdf Beitrag von Hellmann (Lebenshilfe) zum Thema Personenortungsanlagen (PDF)]
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==Bisherige Eigentumswohnung bei Umzug ins Pflegeheim==
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'''BGH, Urteil vom 30.04.2008; XII ZR 110/06; NJW 2008, 2333 = MDR 2008, 1162 = IMR 2008, 315 ''':
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Mitbesitzberechtigung am Haus des nichtehelichen Partners einer Betreuten entfällt mit Umzug in ein Pflegeheim
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Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
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Dritter zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und
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Wohnungsangelegenheiten bestellt und für diese Bereiche ein
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[[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet, so kann der Betreuer, wenn der
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Betreute in ein Pflegeheim umzieht, von dem anderen Partner gemäß § 985
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BGB die Herausgabe der im Alleineigentum des Betreuten stehenden und bis
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dahin gemeinsam genutzten Wohnung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn
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die Partner generell oder für diesen Fall eine anderweitige und auch den
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Betreuer bindende rechtliche Regelung (etwa durch Einräumung eines
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Wohnrechts) getroffen haben.
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Vom Zeitpunkt des Umzugs des Betreuten und dem Herausgabeverlangen
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seines Betreuers an ist der in dem Haus verbliebene Partner gemäß § 987
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BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==