1. Die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge kann auch erforderlich sein, um eine (weitere) Verschuldung eines Betroffenen zu verhindern, selbst wenn er vermögenslos ist.
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# Die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] kann auch erforderlich sein, um eine (weitere) Verschuldung eines Betroffenen zu verhindern, selbst wenn er vermögenslos ist.
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# In einem solchen Fall ist in der Regel auch die Anordnung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]s erforderlich.
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2. In einem solchen Fall ist in der Regel auch die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich.
====Keine Betreuung, soweit der Betroffene selbst handeln kann====
====Keine Betreuung, soweit der Betroffene selbst handeln kann====