Änderungen

58 Bytes hinzugefügt ,  09:29, 8. Mai 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
'''Ehrenamtlicher Betreuer''' ist derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. Gesetzlicher Vertreter wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der geschäftsfähige Betreute selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, dass diese ([[Betreuer_%28Ehrenamt%29#Betreuerpflichten|entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
+
'''Ehrenamtlicher Betreuer''' ist derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige Betreute]] selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, dass diese ([[Betreuer_%28Ehrenamt%29#Betreuerpflichten|entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
 
[[Bild:Ehrenamt.jpg|200px|right]]
 
[[Bild:Ehrenamt.jpg|200px|right]]
 
==Grundsätze==
 
==Grundsätze==
Zeile 5: Zeile 5:  
Die  Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] vorrangig, nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6  [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor [[Berufsbetreuer]]n zu bestellen.
 
Die  Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger und Mitbürgerinnen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] vorrangig, nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6  [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor [[Berufsbetreuer]]n zu bestellen.
   −
Ehrenamtliche Betreuer haben verschiedene Ansprüche, die aus dem [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]] erwachsen, gegenüber der betreuten Person bzw. dem Staat. Rund 70 % aller Betreuungen, also insgesamt fast 800.000 (Stand Ende 2004) werden ehrenamtlich geführt (''Quelle: Bundesministerium der Justiz''). Da die meisten ehrenamtlichen Betreuer lediglich eine Betreuung führen, kann man davon ausgehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 750.000 Menschen als ehrenamtliche Betreuer bestellt sind. Ihnen gegenüber stehen rund 17.000 [[Berufsbetreuer]], die selbstständig oder als Beschäftigte in [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde]]n tätig sind und die Ihrerseits rund 400.000 Betreuungen beruflich führen.
+
Ehrenamtliche Betreuer haben verschiedene Ansprüche, die aus dem [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]] erwachsen, gegenüber der betreuten Person bzw. dem Staat. Rund 70 % aller Betreuungen, also insgesamt rund 800.000 (Stand Ende 2006) werden ehrenamtlich geführt (''Quelle: Bundesministerium der Justiz''). Da die meisten ehrenamtlichen Betreuer lediglich eine Betreuung führen, kann man davon ausgehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 750.000 Menschen als ehrenamtliche Betreuer bestellt sind. Ihnen gegenüber stehen rund 17.000 [[Berufsbetreuer]], die selbstständig oder als Beschäftigte in [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde]]n tätig sind und die Ihrerseits rund 400.000 Betreuungen beruflich führen.
    
==Ehrenamtlichkeit==
 
==Ehrenamtlichkeit==
−
Eine festumrissene Begriffsbestimmung für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es nicht. Die Definitionen sind vielfältiger Art: "Ehrenamtliche Mitarbeit ist freiwillige, nicht auf Entgelt ausgerichtete Tätigkeit im sozialen Bereich. Um ehrenamtliche, das heißt unentgeltliche Mitarbeit handelt es sich auch dann, wenn nur Aufwandsentschädigungen oder Auslagenersatz gewährt werden". Ehrenamtlich Tätige sind so das ,Fachlexikon der sozialen Arbeit' Bürger, die sich ohne oder gegen geringfügiges Entgelt sporadisch oder regelmäßig für Aufgaben in der sozialen Arbeit zur Verfügung stellen. Auf die persönliche Motivation stellt eine weitere Begriffsbestimmung ab, wenn sie ehrenamtliche Hilfe beschreibt als solidarische(r) Ausdruck mitbürgerlicher Verantwortung für Hilfsbedürftige, Notleidende und Ratlose, für den Menschen schlechthin, als lebendige Anteilnahme und aktive Mitwirkung an der Lösung sozialer Probleme als demokratische Mobilisierung für soziale Gemeinschaftsaufgaben.
+
Eine festumrissene Begriffsbestimmung für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es nicht. Die Definitionen sind vielfältiger Art: "Ehrenamtliche Mitarbeit ist freiwillige, nicht auf Entgelt ausgerichtete Tätigkeit im sozialen Bereich. Um ehrenamtliche, das heißt unentgeltliche Mitarbeit handelt es sich auch dann, wenn nur Aufwandsentschädigungen oder Auslagenersatz gewährt werden". Ehrenamtlich Tätige sind so das ''Fachlexikon der sozialen Arbeit'' Bürger, die sich ohne oder gegen geringfügiges Entgelt sporadisch oder regelmäßig für Aufgaben in der sozialen Arbeit zur Verfügung stellen. Auf die persönliche Motivation stellt eine weitere Begriffsbestimmung ab, wenn sie ehrenamtliche Hilfe beschreibt als solidarische(r) Ausdruck mitbürgerlicher Verantwortung für Hilfsbedürftige, Notleidende und Ratlose, für den Menschen schlechthin, als lebendige Anteilnahme und aktive Mitwirkung an der Lösung sozialer Probleme als demokratische Mobilisierung für soziale Gemeinschaftsaufgaben.
    
Auch wem sich eine exakte inhaltliche Eingrenzung offenbar als sehr schwierig erweist, so scheinen demnach die drei Bestimmungskriterien
 
Auch wem sich eine exakte inhaltliche Eingrenzung offenbar als sehr schwierig erweist, so scheinen demnach die drei Bestimmungskriterien
Zeile 17: Zeile 17:     
==Mindestanforderungen==
 
==Mindestanforderungen==
−
Bei der Bestellung nichtberuflich geführter Betreuungen, die immer noch rund 70 % aller neu angeordneten Beteuerbestellungen ausmachen, ist es schwer, Eignungskriterien allgemeiner Art festzulegen . Zu unterschiedlich ist die Bedarfslage der einzelnen Betreuten und der jeweilige Aufgabenkreis der Betreuung, zu unterschiedlich der eigene berufliche Hintergrund ehrenamtlicher Betreuer, seien sie im Familienkreis des Betreuten oder außerhalb dessen beheimatet.  
+
Bei der Bestellung nichtberuflich geführter Betreuungen, die immer noch rund 70 % aller neu angeordneten Beteuerbestellungen ausmachen, ist es schwer, Eignungskriterien allgemeiner Art festzulegen. Zu unterschiedlich ist die Bedarfslage der einzelnen Betreuten und der jeweilige Aufgabenkreis der Betreuung, zu unterschiedlich der eigene berufliche Hintergrund ehrenamtlicher Betreuer, seien sie im Familienkreis des Betreuten oder außerhalb dessen beheimatet.  
    
Ein Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen sollte jedoch trotzdem beachtet werden. Zu den formalen Voraussetzungen für die Eignung dürften zählen:
 
Ein Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen sollte jedoch trotzdem beachtet werden. Zu den formalen Voraussetzungen für die Eignung dürften zählen:
Zeile 32: Zeile 32:     
==Übernahmepflicht==
 
==Übernahmepflicht==
−
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn sie zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person geeignet ist und die Übernahme zugemutet werden kann ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB). Hierzu werden sonstige, insbesondere familiäre und gesundheitliche Belastungen berücksichtigt. Zur [[Betreuerbestellung]] ist dennoch eine Einverständniserklärung des zu Bestellenden gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] nötig. Es kann im Rahmen des [[Betreuungsverfahren]]s niemand zur Abgabe dieser Einverständniserklärung gezwungen werden. Anders als bei einer [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] nach {{Zitat de §|1788|bgb}} BGB gibt es bei Betreuungen kein [[wikipedia:de:Zwangsgeld|Zwangsgeld]]. Lehnt jedoch der zum Betreuer Vorgeschlagene die Betreuung ohne wichtigen Grund ab und entstand dadurch dem Betreuten ein Schaden, so hat der Vorgeschlagene den [[Betreuerhaftung|Schaden]] zu ersetzen ({{Zitat de §|1787|bgb}} BGB).  
+
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn sie zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person geeignet ist und die Übernahme zugemutet werden kann ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB). Hierzu werden sonstige, insbesondere familiäre und gesundheitliche Belastungen berücksichtigt. Zur [[Betreuerbestellung]] ist dennoch eine Einverständniserklärung des zu Bestellenden gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] nötig. Es kann im Rahmen des [[Betreuungsverfahren]]s niemand zur Abgabe dieser [[Einverständniserklärung]] gezwungen werden. Anders als bei einer [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] nach {{Zitat de §|1788|bgb}} BGB gibt es bei Betreuungen kein [[wikipedia:de:Zwangsgeld|Zwangsgeld]]. Lehnt jedoch der zum Betreuer Vorgeschlagene die Betreuung ohne wichtigen Grund ab und entstand dadurch dem Betreuten ein Schaden, so hat der Vorgeschlagene den [[Betreuerhaftung|Schaden]] zu ersetzen ({{Zitat de §|1787|bgb}} BGB).  
    
==Betreuerpflichten==
 
==Betreuerpflichten==
Zeile 51: Zeile 51:  
Möglichkeiten zur [[Beratung]] bestehen sowohl beim [[Vormundschaftsgericht]] als auch bei der zuständigen Behörde. Der Betreuer wird sich mit Fragen etwa aus dem Bereich des Zivilrechts, z. B. im Zusammenhang mit [[Genehmigungspflichten|Genehmigungsvorbehalten]] oder mit der jährlichen [[Rechnungslegung]], eher an das Gericht wenden.  
 
Möglichkeiten zur [[Beratung]] bestehen sowohl beim [[Vormundschaftsgericht]] als auch bei der zuständigen Behörde. Der Betreuer wird sich mit Fragen etwa aus dem Bereich des Zivilrechts, z. B. im Zusammenhang mit [[Genehmigungspflichten|Genehmigungsvorbehalten]] oder mit der jährlichen [[Rechnungslegung]], eher an das Gericht wenden.  
   −
Das [[Vormundschaftsgericht]] hat nach {{Zitat de §|1837|bgb}} Abs.1 BGB (i.V.m. § 1908 i Abs. 1 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) eine Beratungspflicht. Es ist dem Betreuer wie ein fachkundiger [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwalt]] zur Seite gestellt, so dass der Betreuer grundsätzlich einem Rechtsrat des [[Vormundschaftsgericht]]es vertrauen kann. Allerdings ist ein gerichtlicher Rat oder eine [[vormundschaftsgericht]]liche Genehmigung nicht automatisch mit einer [[Betreuerhaftung|Haftungsbefreiung]] verbunden. Bei Rechtsunkundigkeit kann ein Betreuer verpflichtet sein, [[wikipedia:de:Rechtsberatung|Rechtsberatung]] in Anspruch zu nehmen.
+
Das [[Vormundschaftsgericht]] hat nach {{Zitat de §|1837|bgb}} Abs.1 BGB (i.V.m. § 1908 i Abs. 1 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) eine [[Beaufsichtigung|Beratungspflicht]]. Es ist dem Betreuer wie ein fachkundiger [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwalt]] zur Seite gestellt, so dass der Betreuer grundsätzlich einem Rechtsrat des [[Vormundschaftsgericht]]es vertrauen kann. Allerdings ist ein gerichtlicher Rat oder eine [[vormundschaftsgericht]]liche Genehmigung nicht automatisch mit einer [[Betreuerhaftung|Haftungsbefreiung]] verbunden. Bei Rechtsunkundigkeit kann ein Betreuer verpflichtet sein, [[wikipedia:de:Rechtsberatung|Rechtsberatung]] in Anspruch zu nehmen.
    
===Beratung und Unterstützung durch Betreuungsbehörde===
 
===Beratung und Unterstützung durch Betreuungsbehörde===
Zeile 61: Zeile 61:  
Gerade am Anfang seiner Tätigkeit ist es wichtig, dass der Betreuer in seine Aufgaben eingeführt wird, wobei die Betreuungsbehörde für ein ausreichendes [[Ausbildung|Einführungs- und Fortbildungsangebot]] zu sorgen hat, das meist von den Betreuungsvereinen durchgeführt wird. Im Rahmen entsprechender Veranstaltungen können nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen besprochen werden.  
 
Gerade am Anfang seiner Tätigkeit ist es wichtig, dass der Betreuer in seine Aufgaben eingeführt wird, wobei die Betreuungsbehörde für ein ausreichendes [[Ausbildung|Einführungs- und Fortbildungsangebot]] zu sorgen hat, das meist von den Betreuungsvereinen durchgeführt wird. Im Rahmen entsprechender Veranstaltungen können nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen besprochen werden.  
   −
Eine wichtige Rolle kommt nach dem Betreuungsgesetz den [[Betreuungsverein]]en zu. Hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine sollen – in Ergänzung des Angebots von Gerichten und Behörden – die Betreuer [[Beratung|beraten]] und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Außerdem ist es wünschenswert, dass den Betreuern die Möglichkeit gegeben wird, an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern teilzunehmen {{Zitat de §|1908f|bgb}} .
+
Eine wichtige Rolle kommt nach dem [[Betreuungsgesetz]] den [[Betreuungsverein]]en zu. Hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine sollen – in Ergänzung des Angebots von Gerichten und Behörden – die Betreuer [[Beratung|beraten]] und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Außerdem ist es wünschenswert, dass den Betreuern die Möglichkeit gegeben wird, an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern teilzunehmen {{Zitat de §|1908f|bgb}} .
    
==Anspruch auf Aufwendungsersatz==
 
==Anspruch auf Aufwendungsersatz==