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Der Aufgabenkreis "alle Angelegenheiten" führte außerdem zum Verlust des [[Wahlrecht]]es. Dies ist seit Mitte 2019 nicht mehr der Fall.
 
Der Aufgabenkreis "alle Angelegenheiten" führte außerdem zum Verlust des [[Wahlrecht]]es. Dies ist seit Mitte 2019 nicht mehr der Fall.
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Mit der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Reform darf der Aufgabenkreis alle Angelegenheiten nicht mehr angeordnet werden. Bis Ende 2023 müssen die bisherigen Betreuungen mit diesem Aufgabenkreis überprüft werden.
    
Rechtsprechung:  
 
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