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====Umsatzsteuer====
 
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Seit 1.7.2013 ist durch Änderung des § 4 UStG die Führung von Betreuungen ausdrücklich von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit. Der verbliebene Gesetzesverweis in § 4 Abs. 2 VBVG ist insoweit irreführend.
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Seit 1.7.2013 ist durch Änderung des § 4 UStG die Führung von Betreuungen ausdrücklich von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit. Der verbliebene Gesetzesverweis in § 4 Abs. 2 VBVG ist insoweit irreführend. Er wurde durch die VBVG-Neuregelung zum Juli 2019 gestrichen.
    
=Weblinks=
 
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