Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 87: Zeile 87:     
Berechtigte Betreuervergütung trotz unberechtigter Einrichtung einer Betreuung.
 
Berechtigte Betreuervergütung trotz unberechtigter Einrichtung einer Betreuung.
 +
 +
'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.10.2020, 6 W 74/20
 +
 +
Die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers durch den Rechtspfleger setzt zwingend eine wirksame Bestellung nach § 1789 BGB voraus. Von ihr kann nicht unter Verweis auf die „allgemeine Coronalage“ abgesehen werden. Etwaige Ansprüche des Nachlasspflegers aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Amtshaftung bei unterlassener Bestellung können im Vergütungsfestsetzungsverfahren keine Berücksichtigung finden. ''(red. Hinweis: gilt nur bei Vormundschaften und Pflegschaften, nicht bei Betreuungen)''
    
= Zu §§ 2, 9 VBVG (Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen) =
 
= Zu §§ 2, 9 VBVG (Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen) =

Navigationsmenü