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'''[http://www.kvjs.de/fileadmin/user_upload/fachoeffentlich/betreuungsrecht/rechtspr_olg-bs-27-07-2004.htm Landgericht Braunschweig 8T 645/04(200)]''': Zur Bestellung der Betreuungsstelle als [[Verfahrenspfleger]].
 
'''[http://www.kvjs.de/fileadmin/user_upload/fachoeffentlich/betreuungsrecht/rechtspr_olg-bs-27-07-2004.htm Landgericht Braunschweig 8T 645/04(200)]''': Zur Bestellung der Betreuungsstelle als [[Verfahrenspfleger]].
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==Zur Vergütung von Betreuungsbehördenmitarbeitern==
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'''LAG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2012, 6 Sa 1519/11 E''':
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# Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz heben sich nicht zumindest zu einem Drittel aus der Entgeltgruppe S 12 hervor, woraufhin eine Eingruppierung in S 15 Anlage C TVöD-VKA nicht gerechtfertigt ist.
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# Gleichwertige Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind, i.S.v. S 14 Anlage C TVöD-VKA setzten kumulativ eine konkrete Gefährdungslage sowie ein unmittelbares Handeln zur Gefahrenabwehr, gerichtet auf die zwangsweise Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten, in Zusammenarbeit mit dem Gericht voraus. Diesen Anforderungen wird die Tätigkeit der Klägerin, soweit sie nicht selbst als Betreuerin, sondern nach dem Behördenbetreuungsgesetz tätig wird, nicht gerecht.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==