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Ist der Ehegatte infolge Demenz geschäfts- und [[Testierfähigkeit|testierunfähig]], kann, wenn der andere Ehegatte, der zugleich Betreuer ist, das gemeinschaftliche Testament widerrufen will, für die Empfangnahme des Testamentswiderrufs Ergänzungsbetreuung angeordnet werden.
 
Ist der Ehegatte infolge Demenz geschäfts- und [[Testierfähigkeit|testierunfähig]], kann, wenn der andere Ehegatte, der zugleich Betreuer ist, das gemeinschaftliche Testament widerrufen will, für die Empfangnahme des Testamentswiderrufs Ergänzungsbetreuung angeordnet werden.
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'''OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2011, 6 UF 34/11''', NJW 2011, 2306:
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'''OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2011, 6 UF 34/11''', NJW 2011, 2306 = MDR 2011, 920 = FamRZ 2011, 1304:
    
Eine Ergänzungspflegschaft für die Entscheidungsbefugnis über die Ausübung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für einen Minderjährigen kann erst dann angeordnet werden, wenn die Aussagebereitschaft des Minderjährigen feststeht. Will das Familiengericht den Wirkungskreis einer Ergänzungspflegschaft zudem noch über diesen Bereich hinaus erstrecken, kann es sich dabei nicht auf die für die Aussage relevanten Vorschriften stützen, sondern muss die Ausweitung anhand der regulären Voraussetzungen für eine Ergänzungspflegschaft vornehmen.
 
Eine Ergänzungspflegschaft für die Entscheidungsbefugnis über die Ausübung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für einen Minderjährigen kann erst dann angeordnet werden, wenn die Aussagebereitschaft des Minderjährigen feststeht. Will das Familiengericht den Wirkungskreis einer Ergänzungspflegschaft zudem noch über diesen Bereich hinaus erstrecken, kann es sich dabei nicht auf die für die Aussage relevanten Vorschriften stützen, sondern muss die Ausweitung anhand der regulären Voraussetzungen für eine Ergänzungspflegschaft vornehmen.

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