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===Herausgabe und Rechenschaft===
 
===Herausgabe und Rechenschaft===
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'''OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2010 - 8 U 622/09-164''':
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'''OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2010 - 8 U 622/09-164''', FamRZ 2011, 1170:
    
# Der Betreuer ist wie ein Bevollmächtigter verpflichtet, Gelder, die er bei Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat.
 
# Der Betreuer ist wie ein Bevollmächtigter verpflichtet, Gelder, die er bei Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat.

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