Es empfiehlt sich bei neuen Betreuerbestellungen generell, formlos einen Antrag auf Erwerbeminderungsrente, bei Personen, die die Altersgrenze bereits erreicht haben, auf Altersrente zu stellen, damit keine Haftungssituation entsteht. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Betroffene bereits Rente bezieht. | Es empfiehlt sich bei neuen Betreuerbestellungen generell, formlos einen Antrag auf Erwerbeminderungsrente, bei Personen, die die Altersgrenze bereits erreicht haben, auf Altersrente zu stellen, damit keine Haftungssituation entsteht. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Betroffene bereits Rente bezieht. |