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Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 SGB XII). Dies gilt auch analog für die Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist.
 
Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 SGB XII). Dies gilt auch analog für die Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist.
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==Weblinks==
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*[[wikipedia:de:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)]] Wikipedia-Artikel zum Rentenrecht
    
===Formulare===
 
===Formulare===

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