Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 SGB XII). Dies gilt auch analog für die Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist. | Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 SGB XII). Dies gilt auch analog für die Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist. |