Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zuführung zur Unterbringung
(Quelltext anzeigen)
Version vom 1. März 2012, 11:34 Uhr
22 Bytes hinzugefügt
,
11:34, 1. Mär. 2012
→Rechtsprechung
Zeile 30:
Zeile 30:
===Rechtsprechung===
===Rechtsprechung===
−
'''AG Freising, Beschluss vom 27.10.2011, XVII 0319/04''':
+
'''AG Freising, Beschluss vom 27.10.2011, XVII 0319/04'''
, BtPrax 2012, 40 (LS)
:
# § 326 Abs. 1 FamFG ist keine Befugnis zur Zuführung zu einer ambulanten bzw. offen stationären Behandlung eines Betreuten.
# § 326 Abs. 1 FamFG ist keine Befugnis zur Zuführung zu einer ambulanten bzw. offen stationären Behandlung eines Betreuten.
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
14.390
Bearbeitungen
Navigationsmenü
Meine Werkzeuge
Benutzerkonto erstellen
Anmelden
Namensräume
Seite
Diskussion
Varianten
Ansichten
Lesen
Quelltext anzeigen
Versionsgeschichte
Mehr
Suche
Navigation
Hauptseite
Inhalt von A–Z
Inhalt nach Themen
BGT e.V.
Betreuungsgerichtstag e.V.
Mitmachen
Hilfe
forum
Letzte Änderungen
Werkzeuge
Spezialseiten
Druckversion