Es ist regelmäßig angezeigt, daß die Betreuung bei dem Gericht geführt wird, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. | Es ist regelmäßig angezeigt, daß die Betreuung bei dem Gericht geführt wird, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. |