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Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Anwaltsbetreuers setzt voraus, dass er hinreichend deutlich macht, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig zu werden. Es ist jedenfalls dann von einem Tätigwerden als Rechtsanwalt auszugehen, wenn er einen Widerspruch oder eine Klage unter Verwendung des Briefkopfs seiner Anwaltskanzlei für einen Betreuten erhebt und hierbei das jeweilige Schreiben mit "Rechtsanwalt" unterzeichnet. Einer ausdrücklichen Anzeige der Vertretung des Betreuten in der Eigenschaft als Rechtsanwalt bedarf es nicht.
 
Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Anwaltsbetreuers setzt voraus, dass er hinreichend deutlich macht, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig zu werden. Es ist jedenfalls dann von einem Tätigwerden als Rechtsanwalt auszugehen, wenn er einen Widerspruch oder eine Klage unter Verwendung des Briefkopfs seiner Anwaltskanzlei für einen Betreuten erhebt und hierbei das jeweilige Schreiben mit "Rechtsanwalt" unterzeichnet. Einer ausdrücklichen Anzeige der Vertretung des Betreuten in der Eigenschaft als Rechtsanwalt bedarf es nicht.
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'''LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2011; L 9 SO 568/11 B''':
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Ist vom Standpunkt einer vernünftigen Person ohne spezifische Rechtskenntnisse die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten
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nicht erforderlich, so ist für die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Bescheid die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als
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Bevollmächtigten durch einen Betreuer nicht notwendig.
    
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==
 
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==