Zum 1.11.2009 ist eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die Betreuungsbehörden hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächeramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der sozialpsychiatrische Dienst genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die Unterbringungen nach [[PsychKG]] zuständig ist. | Zum 1.11.2009 ist eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die Betreuungsbehörden hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächeramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der sozialpsychiatrische Dienst genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die Unterbringungen nach [[PsychKG]] zuständig ist. |