Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 48: Zeile 48:  
==Freiheitsentziehende Unterbringung==
 
==Freiheitsentziehende Unterbringung==
   −
Die Durchführung [[Unterbringung|freiheitsentziehender Maßnahmen]] fällt in den [[Aufgabenkreis]] Aufenthaltsbestimmung. Das OLG Hamm stellte anläßlich einer [[Betreuerhaftung|Schadensersatzforderung]] gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis [[Gesundheitssorge]] für eine Unterbringung nicht ausreichend ist (OLG Hamm [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 2001, 861 m. Anm. Beck in [[BtPrax]] 2001, 195).
+
Die Durchführung [[Unterbringung|freiheitsentziehender Maßnahmen]] fällt in den [[Aufgabenkreis]] Aufenthaltsbestimmung. Das OLG Hamm stellte anläßlich einer [[Betreuerhaftung|Schadensersatzforderung]] gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis [[Gesundheitssorge]] für eine Unterbringung nicht ausreichend ist (OLG Hamm FamRZ 2001, 861 m. Anm. Beck in [[BtPrax]] 2001, 195).
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Navigationsmenü