Allerdings ist die Beschwerde des Verfahrenspflegers nur dann zulässig, wenn auch der Betroffene selbst gegen die angefochtene Entscheidung [[Rechtsmittel|Beschwerde]] einlegen könnte. Dies kann er aber dann nicht, wenn er durch die Entscheidung nicht „beschwert“ ist. So war es im entschiedenen Fall, bei dem das [[Betreuungsgericht]] die geschlossene [[Unterbringung]] des Betroffenen nicht etwa angeordnet oder genehmigt, sondern abgelehnt hatte. | Allerdings ist die Beschwerde des Verfahrenspflegers nur dann zulässig, wenn auch der Betroffene selbst gegen die angefochtene Entscheidung [[Rechtsmittel|Beschwerde]] einlegen könnte. Dies kann er aber dann nicht, wenn er durch die Entscheidung nicht „beschwert“ ist. So war es im entschiedenen Fall, bei dem das [[Betreuungsgericht]] die geschlossene [[Unterbringung]] des Betroffenen nicht etwa angeordnet oder genehmigt, sondern abgelehnt hatte. |