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Höhere Abgeltungen der Leistungen eines Betreuers sind im Rahmen gesonderter Aufwendungen oder vertraglicher Vereinbarungen möglich.
 
Höhere Abgeltungen der Leistungen eines Betreuers sind im Rahmen gesonderter Aufwendungen oder vertraglicher Vereinbarungen möglich.
 
Ein Betreuer kann Leistungen, die er für den Betreuten erbringt, die zu seinem Beruf, aber nicht zu seinen Aufgaben als Betreuer gehören und die deshalb von der pauschalen Betreuervergütung nicht umfasst sind, als Aufwendungen gesondert geltend machen. Dies ist dann anzunehmen, wenn dem Betreuer eine umfängliche Prüfung der von einem früheren Betreuer durchgeführten Vermögensgeschäfte oder die Vertretung im Ehescheidungsverfahren als Aufgabenkreis übertragen ist und die dabei wahrzunehmenden Tätigkeiten zum Beruf des Betreuers gehören. Zudem kann dem Betreuer in Ausnahmefällen für die Erbringung besonderer Leistungen eine Vergütung aufgrund eines Vertrags zu gewähren sein, den der Betreuer zuvor mit einem für den Betreuten zu bestellenden Ergänzungspfleger abzuschließen hat.
 
Ein Betreuer kann Leistungen, die er für den Betreuten erbringt, die zu seinem Beruf, aber nicht zu seinen Aufgaben als Betreuer gehören und die deshalb von der pauschalen Betreuervergütung nicht umfasst sind, als Aufwendungen gesondert geltend machen. Dies ist dann anzunehmen, wenn dem Betreuer eine umfängliche Prüfung der von einem früheren Betreuer durchgeführten Vermögensgeschäfte oder die Vertretung im Ehescheidungsverfahren als Aufgabenkreis übertragen ist und die dabei wahrzunehmenden Tätigkeiten zum Beruf des Betreuers gehören. Zudem kann dem Betreuer in Ausnahmefällen für die Erbringung besonderer Leistungen eine Vergütung aufgrund eines Vertrags zu gewähren sein, den der Betreuer zuvor mit einem für den Betreuten zu bestellenden Ergänzungspfleger abzuschließen hat.
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'''SG Berlin; Beschluss vom 06.12.2010, S 180 SF 2185/09 E''':
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Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Anwaltsbetreuers setzt voraus, dass er hinreichend deutlich macht, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig zu werden. Es ist jedenfalls dann von einem Tätigwerden als Rechtsanwalt auszugehen, wenn er einen Widerspruch oder eine Klage unter Verwendung des Briefkopfs seiner Anwaltskanzlei für einen Betreuten erhebt und hierbei das jeweilige Schreiben mit "Rechtsanwalt" unterzeichnet. Einer ausdrücklichen Anzeige der Vertretung des Betreuten in der Eigenschaft als Rechtsanwalt bedarf es nicht.
    
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==
 
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==