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'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
 
'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, 15 Wx 316/08''', FGPrax 2009, 215:
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, 15 Wx 316/08''', DNotZ 2010, 61 = FGPrax 2009, 215 = NJW-RR 2010, 799:
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Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der
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Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) nachgehen. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine
Amtsermittlung (§ 12 FGG, jetzt § 26 FamFG) nachgehen. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine
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Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der [[Vorsorgevollmacht]] (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der
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Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
      
'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''', FGPrax 2009, 221:
 
'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''', FGPrax 2009, 221:

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