Das im vorigen Absatz gesagte gilt auch für einen Bevollmächtigten, der aufgrund einer [[Vorsorgevollmacht]], die den Bereich der [[Gesundheitssorge]] umfasst, tätig ist. | Das im vorigen Absatz gesagte gilt auch für einen Bevollmächtigten, der aufgrund einer [[Vorsorgevollmacht]], die den Bereich der [[Gesundheitssorge]] umfasst, tätig ist. |