| | * '''auf Kosten des Betreuten delegierbar (externe Beauftragungen)''' sind; Aufgaben, welchen sich aus den besonderen Lebensumständen des Betreuten ergeben, z.B. Unternehmer, Beamter, Grundbesitzer und/oder Vermieter; praktische Beispiele: [[Prozessführung]] durch Anwälte (ggf. über [[wikipedia:de:Prozesskostenhilfe|Prozesskostenhilfe]] zu refinanzieren), Einsatz eines psycho-sozialen Besuchsdienstes, Anfertigen der Steuererklärung durch einen Steuerberater, Beihilfeberater, Hausverwaltung, Haus- und Eigentumswohnungsverkauf durch einen Makler. Hierbei handelt es sich um Verträge, die der Betreuer im Namen des Betreuten mit dem Vertragspartner abschließt. | | * '''auf Kosten des Betreuten delegierbar (externe Beauftragungen)''' sind; Aufgaben, welchen sich aus den besonderen Lebensumständen des Betreuten ergeben, z.B. Unternehmer, Beamter, Grundbesitzer und/oder Vermieter; praktische Beispiele: [[Prozessführung]] durch Anwälte (ggf. über [[wikipedia:de:Prozesskostenhilfe|Prozesskostenhilfe]] zu refinanzieren), Einsatz eines psycho-sozialen Besuchsdienstes, Anfertigen der Steuererklärung durch einen Steuerberater, Beihilfeberater, Hausverwaltung, Haus- und Eigentumswohnungsverkauf durch einen Makler. Hierbei handelt es sich um Verträge, die der Betreuer im Namen des Betreuten mit dem Vertragspartner abschließt. |
| | *'''unter Inanspruchnahme staatlicher Leistungen delegierbar''' sind; Beispiele: die Beauftragung eines [[Krankenhaussozialdienst|Krankenhaussozialdienstes]] gemäß jeweiligem (Landes-)Krankenhausgesetz, die ambulante oder auch stationäre Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt zu vermitteln. Inanspruchnahme von häuslicher Kranken- oder Altenpflege, Soziotherapie, ambulanten betreuten Wohnens usw. | | *'''unter Inanspruchnahme staatlicher Leistungen delegierbar''' sind; Beispiele: die Beauftragung eines [[Krankenhaussozialdienst|Krankenhaussozialdienstes]] gemäß jeweiligem (Landes-)Krankenhausgesetz, die ambulante oder auch stationäre Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt zu vermitteln. Inanspruchnahme von häuslicher Kranken- oder Altenpflege, Soziotherapie, ambulanten betreuten Wohnens usw. |