# Ein Geldbetrag ist nur dann zur baldigen '''Beschaffung eines Hausgrundstückes''' bestimmt, wenn der Empfänger der Sozialleistung konkret damit befasst ist, ein Eigenheim im Sinne des Gesetzes zu bauen oder zu erwerben. | # Ein Geldbetrag ist nur dann zur baldigen '''Beschaffung eines Hausgrundstückes''' bestimmt, wenn der Empfänger der Sozialleistung konkret damit befasst ist, ein Eigenheim im Sinne des Gesetzes zu bauen oder zu erwerben. |