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# Ein Geldbetrag ist nur dann zur baldigen '''Beschaffung eines Hausgrundstückes''' bestimmt, wenn der Empfänger der Sozialleistung konkret damit befasst ist, ein Eigenheim im Sinne des Gesetzes zu bauen oder zu erwerben.
 
# Ein Geldbetrag ist nur dann zur baldigen '''Beschaffung eines Hausgrundstückes''' bestimmt, wenn der Empfänger der Sozialleistung konkret damit befasst ist, ein Eigenheim im Sinne des Gesetzes zu bauen oder zu erwerben.
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# Für eine solche Annahme im Rahmen der Bewertung der Umstände des Einzelfalles reicht es nicht aus, wenn der Betreute nach langjähriger Heimunterbringung weiterhin in einer betreuten Wohngruppe lebt und keine konkreten Schritte im Hinblick auf den Erwerb etwa einer Eigentumswohnung unternommen hat: OLG ''Hamm,'' Beschluss vom 07.07.2005, 15 W 481/04
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# Für eine solche Annahme im Rahmen der Bewertung der Umstände des Einzelfalles reicht es nicht aus, wenn der Betreute nach langjähriger Heimunterbringung weiterhin in einer betreuten Wohngruppe lebt und keine konkreten Schritte im Hinblick auf den Erwerb etwa einer Eigentumswohnung unternommen hat: OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2005, 15 W 481/04, FamRZ 2006, 506 (Ls.)
    
=== Verfügbarkeit des Vermögens ===
 
=== Verfügbarkeit des Vermögens ===