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Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand [[wikipedia:de:psychische Krankheit|krankhafter Störung der Geistestätigkeit]] befinden, der die [[wikipedia:de:Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind [[wikipedia:de:Nichtigkeit|nichtig]], also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in  § 104 Nr. 2 BGB.  
 
Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand [[wikipedia:de:psychische Krankheit|krankhafter Störung der Geistestätigkeit]] befinden, der die [[wikipedia:de:Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind [[wikipedia:de:Nichtigkeit|nichtig]], also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in  § 104 Nr. 2 BGB.  
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Soweit noch kein [[gesetzlicher Vertreter]] vorhanden ist, wird dieser als  Betreuer vom [[Vormundschaftsgericht]] bestellt.  
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Soweit noch kein [[gesetzlicher Vertreter]] vorhanden ist, wird dieser als  Betreuer vom [[Betreuungsgericht]] bestellt.  
    
Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]], mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer [[wikipedia:de:Sucht|Sucht]]erkrankung:
 
Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderung]], mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer [[wikipedia:de:Sucht|Sucht]]erkrankung:

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