Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand [[wikipedia:de:psychische Krankheit|krankhafter Störung der Geistestätigkeit]] befinden, der die [[wikipedia:de:Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind [[wikipedia:de:Nichtigkeit|nichtig]], also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 Nr. 2 BGB. | Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand [[wikipedia:de:psychische Krankheit|krankhafter Störung der Geistestätigkeit]] befinden, der die [[wikipedia:de:Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind [[wikipedia:de:Nichtigkeit|nichtig]], also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 Nr. 2 BGB. |