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Rechtsmittel
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Version vom 8. Oktober 2010, 10:59 Uhr
714 Bytes hinzugefügt
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10:59, 8. Okt. 2010
→Neue Rechtsmittelfristen
Zeile 19:
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Soweit der Bezirksrevisor beschwerdeberechtigt ist, hat er eine 3-Monatsfrist (§ 304 FamFG).
Soweit der Bezirksrevisor beschwerdeberechtigt ist, hat er eine 3-Monatsfrist (§ 304 FamFG).
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Rechtsprechung:
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'''OLG Naumburg, Beschl. vom 10.08.2010 - 8 UF 121/10''':
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Im Falle anwaltlicher Vertretung besteht kein Anspruch Wiedereinsetzung wegen
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fehlender Rechtsmittelbelehrung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist kann
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im Falle anwaltlicher Vertretung nicht darauf gestützt werden, dass der angefochtene Beschluss
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keine Rechtsmittelbelehrung enthält. Von einem anwaltlichen Interessenvertreter,
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dessen Verschulden dem Verschulden des vertretenen Beteiligten gleich steht, ist zu erwarten,
+
dass er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext
+
für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen (nach neuem Recht) kennt.
====Neue Beschwerdewerte====
====Neue Beschwerdewerte====
Hdeinert
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,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
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