Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
4 Bytes entfernt ,  21:37, 30. Mai 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:  
==Die Betreuung?==
 
==Die Betreuung?==
 
[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
Eine [[Allgemeines|Schutzmaßnahme]] für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom [[Vormundschaftsgericht]] angeordnet und [[Beaufsichtigung|überwacht]]. Sie ist der Nachfolger von [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]]. Ende [[Betreuungszahlen| 2008 standen rund 1,27 Mio]], überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik unter Betreuung. Betreuung ist eine Form [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]]. Für eine [[Betreuerbestellung]] müssen bestimmte [[Betreuungsvoraussetzung|Voraussetzungen]] gegeben sein. Der Betreuer hat die [[Wunscherfüllung|Interessen]] des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu [[gesetzlicher Vertreter|vertreten]], z.B. gegenüber [[Prozessführung|Gerichten]], [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], [[Wohnungsangelegenheiten|Vermietern]], Heimen, Pflegeversicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u.U. überfordert. [[:Kategorie:Betreuerpflichten|...mehr...]]
+
Eine [[Allgemeines|Schutzmaßnahme]] für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom [[Betreuungsgericht]] angeordnet und [[Beaufsichtigung|überwacht]]. Sie ist der Nachfolger von [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]]. Ende [[Betreuungszahlen| 2008 standen rund 1,27 Mio]], überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik unter Betreuung. Betreuung ist eine Form [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]]. Für eine [[Betreuerbestellung]] müssen bestimmte [[Betreuungsvoraussetzung|Voraussetzungen]] gegeben sein. Der Betreuer hat die [[Wunscherfüllung|Interessen]] des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu [[gesetzlicher Vertreter|vertreten]], z.B. gegenüber [[Prozessführung|Gerichten]], [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], [[Wohnungsangelegenheiten|Vermietern]], Heimen, Pflegeversicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u.U. überfordert. [[:Kategorie:Betreuerpflichten|...mehr...]]
    
==Der Berufsbetreuer?==
 
==Der Berufsbetreuer?==

Navigationsmenü