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Rechtsprechung:
 
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'''OLG Schleswig, Beschluss vom 07.11.2006, 2 W 162/06''': Betroffener im Betreuungsverfahren kann ohne Einschränkung Verfahrensvollmacht erteilen
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'''OLG Schleswig, Beschluss vom 07.11.2006, 2 W 162/06''', FamRZ 2007, 1126 = FGPrax 2007, 130; Betroffener im Betreuungsverfahren kann ohne Einschränkung Verfahrensvollmacht erteilen
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Ein Betroffener in Verfahren, die seine Betreuung betreffen, ist ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig und kann auch ohne Einschränkung eine Verfahrensvollmacht erteilen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt.
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Ein Betroffener in Verfahren, die seine Betreuung betreffen, ist ohne Rücksicht auf seine [[Geschäftsfähigkeit]] verfahrensfähig und kann auch ohne Einschränkung eine Verfahrensvollmacht erteilen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt.
    
=== Bestellung eines Verfahrenspflegers ===
 
=== Bestellung eines Verfahrenspflegers ===

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