Hierzu benötigen ausnahmslos alle gesetzliche Vertreter (auch die "befreiten") die gerichtliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung kann erteilt werden, wenn eine wirtschaftliche [[wikipedia:de:Vermögensverwaltung|Vermögensverwaltung]] gewährleistet ist. Das [[Betreuerhaftung|Risiko von Verlusten]] verbleibt jedoch in diesem Fall beim gesetzlichen Vertreter. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind von einer etwaigen [[Haftpflichtversicherung]] nicht gedeckt. | Hierzu benötigen ausnahmslos alle gesetzliche Vertreter (auch die "befreiten") die gerichtliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung kann erteilt werden, wenn eine wirtschaftliche [[wikipedia:de:Vermögensverwaltung|Vermögensverwaltung]] gewährleistet ist. Das [[Betreuerhaftung|Risiko von Verlusten]] verbleibt jedoch in diesem Fall beim gesetzlichen Vertreter. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind von einer etwaigen [[Haftpflichtversicherung]] nicht gedeckt. |